Fluchtweg

Fluchtwege müssen gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen entsprechen. Ihre Planung sowie die Planung von Türen in Fluchtwegen wird von der Brandschutznorm (neu seit 1.1.2015) und von den schweizweit einheitlichen Brandschutzrichtlinien (neu seit 1.1.2017) geregelt. Sie beschreiben jedoch nur die Anforderungen, für die schutzzielgerechte Ausführung sind Planer und Hersteller verantwortlich.

Schweizer Zulassungen – Alle FeuerschutzTeam Produkte können als Fluchtweg- und Notausgangs-Elemente ausgeführt werden. Die Elemente werden mit allen erforderlichen Dokumenten und Leistungsnachweisen ausgeliefert. FeuerschutzTeam Fluchtweg- und Notausgangs-Elemente sind in einer individuellen, präzise definierten Grundkonstruktion (Material, Dichtungen, Beschläge, Glas, Schliessfolge etc.) von internationalen und/oder schweizerischen, autorisierten Prüfstellen nach EN Normen und Schweizer Normen getestet.

Realisierung – Zertifizierte FeuerschutzTeam Partner fertigen Fluchtweg- und Notausgangs- Lösungen auf Basis der Grundkonstruktion, die der Einbausituation und der Planung entspricht und verbinden sie mit Ihren Design-Konzepten. FeuerschutzTeam Partner sind ausnahmslos führende Schreinereien, die effiziente Fertigung individueller Serien mit handwerklicher Tradition und Liebe zum Detail verbinden. Die Zusammenarbeit mit weiteren Gewerken ist jederzeit möglich, etwa bei der Integration in die Gebäudetechnik, wofür die Elemente umfassend vorbereitet (z.B. mit Kabelkanälen) geliefert werden. Nach Abstimmung des Fertigungsgrads können auch im Projekt beauftragte Schreiner in die Endverarbeitung, wie auch Montage eingebunden werden.

Multifunktion – FeuerschutzTeam Fluchtweg- und Notausgangs-Elemente können produktspezifisch mit einer oder mehreren weiteren Funktionen (z.B. Brandschutz, Schallschutz, Einbruchhemmung) ausgestattet werden.

Freiraum für noch mehr Ideen
- Fluchtweg- und Notausgangs-Türen können im Normalbetrieb gängige Funktionen (auch gegen die Fluchtrichtung) übernehmen, wie Zutritt mit Zutrittssystem
- aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen in der Notfallsituation legt die zuständige Behörde fest, welche Türen als Notausgangs- oder als Paniktür auszuführen sind
- die Breite von Flucht-/Notausgangs-/Panik-Türen ist abhängig von der Personenzahl, die durch sie flüchten könnten (B = 900/1200/1800/2400 mm)
- die Ausführung von Flucht- und Notausgangs-Türen für den Wohnbereich sowie für Gewerbe und Industrie kann in definiertem Umfang von den Brandschutznormen/-richtlinien abweichen
- „Fluchtweg“ und „Rettungsweg“ werden weitgehend gleichbedeutend verwendet, die örtliche Feuerwehr kann jedoch zusätzlich zu Fluchtwegen weitere Rettungswege bestimmen
- nach EN sind Flucht- und Rettungsweg sowie Notausgangs- und Panik-Tür ident

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