Funktion: Strahlenschutztüren müssen den erforderlichen Abschirmungswert für die Art der Strahlung bieten, die in dem betreffenden Bereich verwendet wird. Dies kann Röntgenstrahlung, Gammastrahlung oder Neutronenstrahlung umfassen, je nach Anwendungsbereich. Die Türen müssen entsprechend spezifischen Normen und Richtlinien hergestellt und installiert werden, um sicherzustellen, dass sie den Schutzanforderungen entsprechen.
Begleichswerte: Die Abschirmstärke ist aus den vom BAG bewilligten objektspezifischen Plänen zu entnehmen. Die Abschirmstärke wird in [mm] Bleiäquivalent angegeben. Kommen andere Abschirmmaterialien zur Anwendung, ist die Schichtdicke so anzupassen, dass die gleiche Schutzwirkung wie mit Blei (Bleiäquivalent / Bleigleichwert) erzielt wird. Materialdicken zur Erreichung gleicher Abschirmung von Röntgenstrahlung, erzeugt bei einer Röhrenspannung von 100 kV.
Material Blei [Pb] Eisen Beton
Barytbeton Kalksandstein
Backstein Gips
Dichte [kg/m3] 11350 7800 2100 3200 1900 1200 840
Dicke [mm] 0.5 2.3 36 2.0 44 83 93
Dicke [mm] 1.0 6.4 75 3.8 90 160 183
Dicke [mm] 1.5 9.85 105 5.8 124 220 260
Dicke [mm] 3.0 20 185 13.2 228 360 456
Kennzeichnung:
Das Bleiäquivalent ist auf den Strahlenschutztüren dauerhaft sichtbar anzuschreiben. (vergl. Röntgenverordnung RöV 814.542.1 vom 26. April 2017, Art. 13)
Installation: Bei der Montage muss dem erhöhten Gewicht der Strahlenschutztüre besondere Beachtung geschenkt werden. Auftretende Kräfte, die aus der Betätigung der Türe entstehen, müssen direkt auf den Baukörper übertragen werden können. Die Befestigungsmittel sind entsprechend auf die Anforderungen abzustimmen. Zargen in Massivbauwänden (MBW) müssen grundsätzlich seitlich und oben hohlraumfrei ausgemörtelt werden. (Ein geeignetes Material bezüglich der geforderten Abschirmstärke ist entsprechend zu wählen). Bei Zargen in Leichtbauwände (LBW) ist eine lückenlose Strahlungsabschirmung zwischen Wand und Zarge mittels Bleieinlage oder gleichwertigen anderen Abschirmmaterialien zu gewährleisten.